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Zebra Namibia
Geier Namibia
Flusspferd in Botswana
Elefanten in Botswana

1. Vertragsabschluss Die Anmeldung zu einer Reise ist verbindlich. Durch die Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Allgemeinen Reisebedingungen sind integrierter Bestandteil dieses Vertrages.

 

2. Zahlungsbedingungen Nach Eingang der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen  unsere Bestätigung, welche zugleich als Rechnung gilt. Für Gruppenreisen wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 20% fällig, der Restbetrag ist 45 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen. Verkleinert sich die Anzahl Teilnehmer, kann der Preis entsprechend angepasst werden, d.h. der Preis für den einzelnen Teilnehmer kann unter Umständen erhöht werden. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden.

 

3. Preisanpassungen  Preisänderungen infolge Wechselkursschwankungen, Flugtarif- und allgemeinen Preiserhöhungen oder notwendigen Reiseplanänderungen bleiben vorbehalten.

 

4. Pass, Visum, Impfungen Die ReiseteilnehmerInnen sind für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visum- und Impfvorschriften selbst verantwortlich.

 

5. Annullationsbedingungen Bei Annullierung werden pro Person CHF 50.— erhoben. Bei Rücktritt vor der geplanten Abreise haftete der Passagier wie folgt:

75 - 45 Tagen vor Abreise          30%

44 - 15 Tagen vor Abreise          50%

Innert  14 Tagen vor Abreise      100%

 

6. Versicherungen Eine Annullationskosten- und Assistanceversicherung ist für alle TeilnehmerInnen obligatorisch. Im Arrangementpreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Wir bitten die TeilnehmerInnen, Ihre persönlichen Diebstahl-, Unfall-, Kranken- und sonstigen Versicherungen zu prüfen. Für Inhaber des ETI Schutzbriefes weltweit vom ACS oder TCS, erübrigt sich der Abschluss einer Annullationsversicherung.

 

7. Zu Ihrer Sicherheit Das Eidgenössische  Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. www.eda.admin.ch/travel/travelad_d.html

 

8. Haftung Safari & Tours nach Mass GmbH haftet bei Teil- oder Nichterfüllung von vermittelten Leistungen nicht. Ebenso behalten wir uns vor, die Fahrten zu ändern oder zu annullieren, wenn zwingende Gründe (höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, etc.) vorliegen. Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn ab erscheinen des Programms bis zur Reisedurchführung unvorhergesehene Umstände oder Ereignisse uns dazu zwingen. Mehrkosten, die sich aus Treibstoffzuschlägen, Reiseverlängerung, Verspätungen, Routenänderungen oder aus höherer Gewalt ergeben, gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer Safari & Tours nach Mass GmbH haftet nicht für Verspätung, Schäden und Versäumnisse der Transportunternehmungen und Dienstleistungsbetriebe, welche jedoch im Rahmen ihrer Verpflichtungen dem Reiseteilnehmer gegenüber verantwortlich sind. Desgleichen besteht keinerlei Haftung von Safari & Tours nach Mass GmbH für Schäden, welche durch Fehler oder Verschuldung der vom Organisator herangezogenen Transportunternehmung und Dienstleistungsbetriebe verursacht wurden. Die erwähnten Fluggesellschaft(en) tritt (treten) lediglich als Transportführer auf und übernehmen keine Verantwortung betreffend der Organisation dieser Reise. Ihre Haftung beschränkt sich auf die üblichen Leistungen gemäss internationalen und nationalen Abkommen.

 

Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Arlesheim, BL (2011)

 

Safari & Tours nach Mass GmbH                                                                      Mai 2011

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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